Gestern am 10. August ist mir ein bereits X-fach geteilter Facebook Beitrag vom 7. August 2015 aufgefallen, der einiges Potential an Dummheit, gepaart mit Fremdenhass enthielt.
Andreas P. *)
ich möchte einen aufruf starten gestern abend wurde mein partenkind von einen Asylanten sexuell missbraucht daher möchte ich eine demo zusammenbringen wer dafür ist das solche unsere kinder und Frauen missbrauchen abgeschoben werden dann bitte ich um Unterstützung wenn wir genug Ieute sind werde ich die demo starten allso bitte teilen teilen danke im voraus
Dem Beitrag wurde auch mehr als oft ein “Like” gegeben und in zahlreichen Kommentaren wurde dem Ersteller beigepflichtet, es gibt aber auch einige wenige beherzte Personen, die sich sehr kritisch dazu geäußert haben.
Analysiert man obigen Text (nachdem man ihn etwas eingedeutscht hat), dann steht hier zuerst einmal ein behauptetes Verbrechen (sexueller Missbrauch einer Minderjährigen), die Zuweisung dieser Tat zu einem ganz bestimmten Personenkreis „Asylant“ (offizielle Bezeichnung: Asylwerber) und daraus abgeleitet, der Wunsch eine Demonstration zu veranstalten.
Grund genug sich näher mit der Situation auseinander zusetzten und zu recherchieren, wobei gleich einmal auffiel, dass es offensichtlich keine Meldung dieser Tat gab. Je nachdem ob § 205, § 206 oder § 207 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) anzuwenden ist, droht ein Strafmaß von bis zu 5, 10 oder 15 Jahren. Weder die Polizei, noch die für solche Fälle mehr als sensible Presse dürfte davon etwas mitbekommen haben und wenn hier ein Österreicher als Zielperson betroffen wäre, dann würde man wohl sehr schnell den Begriff Verleumdung bei der Hand haben.
Diese Begleitumstände haben mich dazu veranlasst, folgenden Kommentar zu posten:
Hans Gsottbauer Das richtige wäre hier Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Gemäß österreichischem Recht *) sind schwere Straftaten ein Ausschlussgrund für ein Asyl; verhindert also, dass jemandem Asyl zuerkannt wird und kann auch später zur Aberkennung führen.
Wie viele Demos müsste es wohl geben, wenn wegen jedem Österreicher der ein Kind missbraucht eine gemacht würde?
*) Siehe: 100. Bundesgesetz: Fremdenrechtspaket 2005 (NR: GP XXII RV 952 AB 1055 S. 116. BR: AB 7338 S. 724.)
3. Abschnitt
Ausschluss von der Zuerkennung und Aberkennung des Status des Asylberechtigten § 6 Absatz 4.: er von einem inländischen Gericht wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist und wegen dieses strafbaren Verhaltens eine Gefahr für die Gemeinschaft bedeutet. Einer Verurteilung durch ein inländisches Gericht ist eine Verurteilung durch ein ausländisches Gericht gleichzuhalten, die den Voraussetzungen des § 73 StGB, BGBI. Nr. 60/197 4, entspricht.
Nur, siehe da — einen Tag später war der geteilte Beitrag verschwunden, offensichtlich vom ursprünglichen Ersteller gelöscht, denn dort ist der Beitrag nicht mehr zu finden und den Grund dafür beschreibt Andreas P. in einem neuen Beitrag vom 11.August 2015 auf seiner Seite.
Andreas P. 11. August um 09:56
Was machst du gerade?ich möchte bekannt geben auf grund meines postings am freitag den 7 August ist das so verbreitet worden das das der Polizei gmunden zugespielt worden dadurch forschte auch die Polizei laakirchen nach heute bei meinen Termin auf der Polizei bekam ich die info das das ganze gar nicht zur anzeige kam daher kann ich mir nicht sicher sein was passiert ist und wenn weis ich nicht das es ein Asylant war daher werde ich die demo nicht starten tut mir leid aber für alles halt ich denn kopf nicht hin
Offensichtlich hat die inzwischen für derartige Fälle auch schon sensibilisierte Polizei davon Wind bekommen und scheint eingeschritten zu sein.
Dieser neue Beitrag erlangte allerdings weitaus weniger Aufsehen, aber immerhin haben bis jetzt 3 Freunde dem Andreas P. beigepflichtet und ein beherzter Facebook Nutzer hat dazu geantwortet:
Hermann D. M. N.: Aber vorher ein wenig Hetze betreiben, dafür hältst du deinen (Dumm)kopf schon hin, gell? „wink“-Emoticon
Mittlerweile hat sich Andreas P. in sein Hauptbetätigungsfeld, in die Facebook On-Line Spiele wie „Knobel Party“ (mit Zweiern, Dreiern, Vierern usw.), Mahjong Wonders, Dorfleben, RoyalDice usw. zurückgezogen (deren Ergebnisse er regelmäßig postet) und dieser einzelne Fall scheint gelöst zu sein.
Nur leider, in den Köpfen sehr vieler Menschen, speziell solcher die für Wirtshausparolen mancher Politiker anfällig sind, ist das Grundproblem der fremdenfeindlichen Haltung noch lange nicht gelöst und wird auch nicht so schnell gelöst werden können.
Dazu würde es viel mehr an Mitbürgern bedürfen, welche die Fähigkeit des „eigenständigen Denkens“ nicht ganz verlernt haben und noch in der Lage sind sich selbst ein Urteil auf neutraler Basis und unabhängig von kämpferischen Parolen zu bilden.
Wer sich zum Thema „Missbrauch“ und dem zugehörigen Täterkreis schlau machen möchte, kann gerne beim Kurier nachlesen.
Veröffentlicht am 11. August 2015, 22:56
*) das Benutzerprofil des Andreas P. bei Facebook ist dem Autor bekannt.